Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht
Die Anwaltskanzlei Özocak & Altun bietet ausländischen Investoren, die in unserem Land tätig sind oder hier investieren möchten, umfassende rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen korrekt und gesetzeskonform durchgeführt werden. Unsere Kanzlei bietet ausländischen Mandanten Beratungsleistungen auf internationalem Niveau bei der Gründung von Unternehmen, Einrichtung von Verbindungsbüros sowie bei allen Arten von Handelsgeschäften in der Türkei an.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht umfassen:
Antragstellung, Nachverfolgung und Abschluss von Aufenthaltsgenehmigungen sowie Verlängerungen für Ausländer, die in der Türkei leben möchten.
Antragstellung, Begleitung und Abschluss von Verfahren zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen sowie deren Verlängerungen für Ausländer, die in der Türkei beschäftigt werden sollen.
Antragstellung, Begleitung und Abschluss von Verfahren zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft für Ausländer gemäß dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901.
Antragstellung, Begleitung und Abschluss von Verfahren zur Mehrwertsteuerbefreiung beim Immobilienkauf gemäß Artikel 13/i des türkischen Mehrwertsteuergesetzes (Gesetz Nr. 3065) für Ausländer, die nicht in der Türkei wohnhaft sind.
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