Immobilien- und Baurecht
Özocak & Altun Law and Consultancy bietet rechtliche Beratungsleistungen bei Streitigkeiten in sämtlichen Phasen der Immobilienentwicklung sowie beim Kauf und Verkauf von Immobilien.
Unsere Kanzlei unterstützt private Unternehmer und Projektentwickler bei allen Phasen der Ausschreibung, Planung, Errichtung und dem Betrieb von Bauprojekten. Darüber hinaus bieten wir Rechtsberatung bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen, der Einrichtung von Nießbrauchs-, Dienstbarkeits- und anderen Nutzungsrechten, der Erstellung von Verwaltungsplänen, der Ausarbeitung von Bauverträgen auf Grundlage von Erlösbeteiligung oder Wohnungstausch („Wohnung gegen Grundstück“) sowie bei der Entwicklung von Projekten zur städtischen Transformation.
Einige unserer Dienstleistungen im Bereich Immobilien- und Baurecht umfassen:
Klagen wegen ungerechtfertigter Bereicherung (Ecrimisil) sowie Räumungsklagen zur Abwehr von Eingriffen.
Klagen zur Begründung sämtlicher Arten von Dienstbarkeiten und Nutzungsrechten.
Streitigkeiten aus Hypothekenverträgen.
Projektbezogene Beratungsleistungen.
Eigentumsansprüche und Eigentumsklagen.
Teilungsklagen (Aufhebung von Miteigentum).
Enteignungsklagen.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz.
Klagen zur Festsetzung von Mietpreisen.
Vorkaufsrechtsklagen.
Klagen auf Löschung und Berichtigung von Grundbucheintragungen.
Klagen zur Korrektur von Fehlern in Grundbuchaufzeichnungen.
Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen.
Prüfung und Erstellung von Vorverträgen über Immobilienverkäufe.
Durchführung von rechtlichen Due-Diligence-Prüfungen und Erstellung entsprechender Berichte.
Prüfung, Erstellung und Durchführung von Hypothekenverträgen sowie Verfahren zur Eintragung von Grundpfandrechten.
Durchführung der notwendigen Verfahren bei zuständigen öffentlichen Institutionen und Behörden.
Prüfung und Erstellung von Bauverträgen auf Grundlage des Grundstücksanteils (Wohnung-gegen-Grundstück-Verträge).
Prüfung und Erstellung von Mietverträgen.
Erstellung von Verwaltungsplänen.
Bearbeitung von Streitigkeiten und Klagen gegenüber Grundbuchämtern.
Beratung bei Streitigkeiten im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes.
Räumungsklagen.
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