Erbrecht in der Türkei und Erbrechte für Ausländer

Erbrecht in der Türkei und Erbrechte für Ausländer

7/31/20252 min lesen

1. Was ist das Erbrecht in der Türkei?

Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person erbberechtigt ist und wie der Nachlass verteilt wird. In der Türkei wird das Erbrecht durch das Türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) bestimmt.

Der Nachlass wird an dem Ort eröffnet, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn ein Ausländer Immobilien in der Türkei besitzt, werden die Erbverfahren nach seinem Tod in der Türkei durchgeführt.

2. Reihenfolge der Erben

Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch sind die Erben in folgender Reihenfolge vorgesehen:

  • 1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen (Enkelkinder usw.)

  • 2. Ordnung: Eltern und Geschwister

  • 3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen

  • Anteil des Ehegatten: Der überlebende Ehegatte erbt immer, jedoch in unterschiedlicher Höhe, abhängig von der Erbenordnung.

Wenn keine Erben vorhanden sind, fällt der Nachlass an den türkischen Staat.

3. Verteilung des Nachlasses

Bei der Verteilung des Nachlasses müssen die sogenannten Pflichtteile (saklı pay) beachtet werden:

  • Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder, Eltern und der überlebende Ehegatte.

  • Der Erblasser kann nicht über den gesamten Nachlass frei verfügen; die Pflichtteile müssen gewahrt bleiben.

  • Wenn sich die Erben nicht einigen, kann das Gericht eine gerichtliche Teilung anordnen.

4. Erbrecht für Ausländer in der Türkei

Ausländische Staatsangehörige haben bei beweglichem und unbeweglichem Vermögen in der Türkei die gleichen Erbrechte wie türkische Staatsbürger.

  • Unbewegliches Vermögen (Haus, Grundstück, Wohnung) unterliegt immer dem türkischen Recht.

  • Ausländische Erben müssen beim türkischen Gericht ein Erbschein (Veraset İlamı) beantragen.

  • Ausländische Gerichtsurteile (z. B. Testamente oder Erbentscheidungen) müssen in der Türkei durch ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren (tanıma-tenfiz) bestätigt werden.

👉 Beispiel: Stirbt ein deutscher Staatsbürger mit einer Wohnung in Alanya, müssen die Erben beim türkischen Gericht einen Erbschein beantragen und anschließend die Umschreibung im Grundbuchamt vornehmen.

5. Ausschlagung der Erbschaft

Erben können eine Erbschaft ausschlagen, wenn sie die Schulden des Verstorbenen nicht übernehmen wollen.

  • Die Ausschlagung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod beim Amtsgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) erklärt werden.

  • Auch Ausländer haben das Recht, eine Erbschaft in der Türkei auszuschlagen.

6. Grundbuchübertragung und Nachlassverfahren

Für die Übertragung der Erbschaft sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Antrag auf einen Erbschein (Veraset İlamı) beim Amtsgericht

  2. Grundbuchübertragung (İntikal) beim Grundbuchamt

  3. Zahlung der Erbschaft- und Schenkungssteuer beim Finanzamt (falls anwendbar)

Für Ausländer ist das Verfahren oft komplexer, da beglaubigte Übersetzungen, notarielle Bestätigungen und gerichtliche Verfahren notwendig sind.

7. Fazit: Warum Sie rechtliche Unterstützung benötigen

Das Erbrecht in der Türkei enthält viele detaillierte Bestimmungen, die sowohl für türkische Staatsbürger als auch für Ausländer gelten. Besonders für Ausländer können Erbverfahren durch Dokumentationspflichten und sprachliche Hürden kompliziert werden.

Für eine professionelle rechtliche Unterstützung bietet die in Alanya/Mahmutlar ansässige Özocak & Altun Anwaltskanzlei erfahrene Beratung im Erbrecht an. Unser Team begleitet Sie bei der Nachlassverteilung, Grundbuchumschreibung und allen gerichtlichen Verfahren.