ERBRECHT UND VERMÖGENSÜBERGANG NACH DEM TÜRKISCHEN ZIVILGESETZBUCH

Rechtsanwältin Reyhan Özocak GÜMÜŞ

4/21/20252 min lesen

Im Todesfall einer Person in der Türkei kommt das Erbrecht zur Anwendung. Das türkische Zivilgesetzbuch Nr. 4721 regelt im Detail, wer Erbe wird, in welchen Anteilen und nach welchen Verfahren das Vermögen des Verstorbenen übergeht. Diese Regelungen gelten nicht nur für türkische Staatsbürger, sondern auch für ausländische Staatsangehörige, die Immobilien in der Türkei besitzen, was das Thema für viele internationale Eigentümer besonders relevant macht.

Gesetzliche Erben und Verteilung des Nachlasses

Nach dem türkischen Zivilrecht sind die gesetzlichen Erben in erster Linie die Abkömmlinge (Kinder, Enkel). Gibt es keine Abkömmlinge, erben die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen, Nichten). Der Ehepartner ist stets gesetzlicher Erbe und erhält zusammen mit anderen Erben einen Anteil. Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt der Nachlass an den Staat.

Was sind die Verfahren zur Erbfolge und Eigentumsübertragung?

Um ihre Rechte am Nachlass geltend zu machen, müssen die Erben zunächst einen Erbschein (Veraset İlamı) beantragen, der beim Notar oder beim Amtsgericht (Friedensgericht – Sulh Hukuk Mahkemesi) erhältlich ist. Anschließend muss der Übergang von Immobilien beim Grundbuchamt eingetragen werden. Dafür sind neben dem Erbschein weitere erforderliche Unterlagen vorzulegen.

Wichtige Hinweise für Ausländer mit Immobilienbesitz in der Türkei

Ausländische Staatsbürger, die in der Türkei Immobilien besitzen, unterliegen im Todesfall ebenfalls dem türkischen Erbrecht. Besonders zu beachten sind folgende Punkte:

  • Anwendbares Recht: Der Erwerb von Immobilien durch Erbschaft richtet sich grundsätzlich nach türkischem Recht, da es sich um unbewegliches Vermögen in der Türkei handelt. Sofern das Heimatrecht des Verstorbenen andere Regelungen vorsieht, kann eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erforderlich sein.

  • Feststellung der Erben: Um als Erbe anerkannt zu werden, benötigen ausländische Erben in der Regel Unterlagen von ihrem Heimatkonsulat sowie beglaubigte und übersetzte Kopien.

  • Grundbuchübertragung: Auch für ausländische Erben gelten die allgemeinen Verfahrensregeln beim Grundbuchamt, jedoch müssen meist zusätzliche Dokumente wie apostillierte Personenstandsurkunden und notariell beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.

  • Besteuerung: Der Erbgang unterliegt in der Türkei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Veraset ve İntikal Vergisi). Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses. Auch Ausländer sind steuerpflichtig.

Warum ist professionelle rechtliche Unterstützung wichtig?

Erbangelegenheiten können insbesondere für im Ausland lebende Personen oder solche mit grenzüberschreitenden Verbindungen komplex werden. Die korrekte Beantragung des Erbscheins, die Eigentumsübertragung und die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung erfordern juristische Fachkenntnis. Fehler können zu erheblichen Nachteilen oder Rechtsverlusten führen.

Daher ist es für sowohl türkische als auch ausländische Staatsbürger dringend zu empfehlen, sich an eine auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.

Fazit: Ausländische Eigentümer von Immobilien in der Türkei sollten sowohl das nationale Erbrecht ihres Heimatlandes als auch die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts im Blick behalten. Ohne fundierte rechtliche Beratung kann es schnell zu Verzögerungen, Steuerproblemen oder sogar zum Verlust von Rechten kommen.

Für ausführliche Informationen und professionelle rechtliche Unterstützung wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei Özocak & Altun Law Office in Mahmutlar, Alanya. Wir stehen Ihnen mit effizienten, sicheren und gesetzeskonformen Lösungen zur Seite.

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