Gewährleistungsfrist und Haftung des Bauunternehmers bei Immobilienverkäufen

6/24/20252 min lesen

Einleitung

Der Kauf und Verkauf von Immobilien (Wohnung, Gewerbeobjekt, Grundstück) ist ein Prozess, der für beide Parteien mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen verbunden ist. In diesem Zusammenhang sind Mängel, die nach dem Verkauf auftreten – ob offen oder verborgen –, durch das türkische Schuldrecht geregelt. Besonders bei Neubauten und im Bau befindlichen Objekten sind die Gewährleistungsfrist und die Haftung des Bauunternehmers von großer Bedeutung.

1. Mängel bei Immobilien

Ein Mangel bei einer Immobilie besteht, wenn sie nicht die Eigenschaften aufweist, die ein durchschnittlicher Käufer erwarten darf. Sie werden wie folgt unterschieden:

  • Offene Mängel: Mängel, die bei einer ersten Besichtigung erkennbar sind (z. B. Risse in Fliesen, ungleichmäßige Lackierungen).

  • Verborgene Mängel: Mängel, die erst nach der Übergabe und im Zuge der Nutzung zutage treten (z. B. Risse im Fundament, Probleme mit der Installation).

2. Gewährleistungsfrist

Nach dem türkischen Schuldrecht beträgt die Frist für die Geltendmachung verborgener Mängel bei Immobilien 5 Jahre. Sie kann bei schwerem Verschulden oder arglistigem Verhalten bis zu 20 Jahre verlängert werden.

  • Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel nach seiner Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.

  • Unterbleibt diese Anzeige, kann der Käufer seine Ansprüche wegen des Mangels verlieren.

3. Haftung des Bauunternehmers

Der Bauunternehmer ist verpflichtet, das Objekt frei von Mängeln und in Übereinstimmung mit den gültigen Normen und Vorschriften zu übergeben. Die Haftung besteht insbesondere bei:

  • Mangelhafter oder unvollständiger Ausführung,

  • Verwendung von minderwertigem Material,

  • Verstoß gegen Bau- und Planungsnormen,

  • Grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verhalten.

4. Rechte des Käufers

Im Falle eines Mangels kann der Käufer eines der folgenden Rechtsmittel in Anspruch nehmen:

  • Ersatz durch eine mangelfreie Immobilie,

  • Minderung des Kaufpreises,

  • Kostenlose Nachbesserung des Mangels,

  • Rücktritt vom Kaufvertrag.

Schlussfolgerung

Ein Mangel bei einer gekauften Immobilie kann den Käufer sowohl finanziell als auch rechtlich in eine schwierige Lage bringen. Da die Fristen, Anzeigepflichten und Ansprüche durch das Gesetz klar geregelt sind, ist es wichtig, diese von Beginn an zu kennen und korrekt durchzusetzen. Die frühzeitige Unterstützung durch einen Rechtsanwalt ist daher dringend zu empfehlen, um die eigenen Interessen zu wahren und mögliche Ansprüche zu sichern.