Investmentfonds und Börseninvestitionen in der Türkei
Investitionsmöglichkeiten für Ausländer, Risiken und rechtliche Möglichkeiten bei Schäden
9/18/202614 min lesen
Investmentfonds und Börseninvestitionen in der Türkei
Investitionsmöglichkeiten für Ausländer, Risiken und rechtliche Möglichkeiten bei Schäden
Die Türkei bietet ausländischen Anlegern neben Immobilieninvestitionen zahlreiche weitere Anlagemöglichkeiten. Dazu gehören insbesondere Aktien, die an der Borsa İstanbul gehandelt werden, Investmentfonds, börsengehandelte Fonds (ETFs), Staats- und Unternehmensanleihen sowie andere Kapitalmarktinstrumente.
Wer als ausländischer Anleger in den türkischen Kapitalmarkt investieren möchte, sollte jedoch nicht ausschließlich die möglichen Renditen betrachten. Ebenso wichtig sind die Eröffnung und Führung eines Anlagekontos, die Verwahrung der Wertpapiere, die Rolle von Banken und Wertpapierfirmen, steuerliche Fragen, Marktrisiken sowie die rechtlichen Möglichkeiten, die im Falle eines Verlustes oder einer rechtswidrigen Transaktion bestehen können.
In diesem Beitrag erläutern wir die grundlegenden Strukturen des türkischen Aktien- und Investmentfondsmarktes, die Investitionsmöglichkeiten für ausländische Anleger, die wichtigsten Risiken sowie die rechtlichen Schritte, die bei einer Schädigung oder einem Anlagebetrug in Betracht kommen können.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments dar. Die rechtliche Situation muss im Einzelfall anhand der konkreten Umstände geprüft werden.
1. Was bedeutet eine Investition an der türkischen Börse?
Aktien und verschiedene andere Kapitalmarktinstrumente werden in der Türkei über die Märkte der Borsa İstanbul (BIST) gehandelt.
Wenn ein Anleger Aktien eines börsennotierten Unternehmens kauft, wird er grundsätzlich Anteilseigner dieses Unternehmens. Je nach Art der Beteiligung können sich wirtschaftliche Vorteile insbesondere aus folgenden Bereichen ergeben:
Kurssteigerungen;
Dividendenzahlungen;
Rechten aus Kapitalerhöhungen;
sonstigen Aktionärsrechten.
Gleichzeitig besteht das Risiko, dass der Anleger einen Teil oder sogar das gesamte investierte Kapital verliert.
Der Wert einer Aktie kann beispielsweise aufgrund von:
Veränderungen der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens;
allgemeinen Marktbewegungen;
politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen;
Wechselkursveränderungen;
Liquiditätsproblemen;
Veränderungen der Zinssätze
erheblich schwanken.
Eine Investition an der Börse bedeutet daher nicht, dass das investierte Kapital oder eine bestimmte Rendite vom türkischen Staat garantiert wird.
Ein normaler Kursverlust ist rechtlich von einem Fall zu unterscheiden, in dem beispielsweise eine Wertpapierfirma ohne Zustimmung des Anlegers Geschäfte durchführt oder Gelder bzw. Wertpapiere rechtswidrig verwendet.
2. Was ist ein Investmentfonds?
Ein Investmentfonds ist eine Form der gemeinschaftlichen Kapitalanlage.
Dabei werden die Gelder mehrerer Anleger gesammelt und nach einer bestimmten Anlagestrategie professionell verwaltet.
Je nach Art des Fonds kann das Fondsvermögen beispielsweise in folgende Anlageformen investiert werden:
Aktien;
Staatsanleihen;
Unternehmensanleihen;
Geldmarktinstrumente;
Gold und andere Edelmetalle;
Bankeinlagen;
Repo-Geschäfte;
Leasing-Zertifikate;
andere Investmentfonds;
börsengehandelte Fonds;
derivative Finanzinstrumente.
Die Wertentwicklung eines Investmentfonds hängt von der Entwicklung der Vermögenswerte ab, in die der Fonds investiert.
Deshalb sollte ein Anleger einen Fonds nicht ausschließlich anhand seiner bisherigen Rendite beurteilen.
Ebenso wichtig sind:
die Anlagestrategie;
die Zusammensetzung des Fondsportfolios;
das Risikoprofil;
die Gebühren;
die Liquidität;
die Rückgabebedingungen;
die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben.
3. Was ist ein börsengehandelter Fonds (ETF)?
Ein börsengehandelter Fonds, häufig als ETF (Exchange-Traded Fund) bezeichnet, ist ein Investmentfonds, dessen Fondsanteile an einer Börse gehandelt werden.
Anstatt einzelne Aktien zu erwerben, kann ein Anleger beispielsweise Fondsanteile kaufen, die einen bestimmten Index, eine bestimmte Anlageklasse oder eine bestimmte Anlagestrategie abbilden.
ETFs können dadurch eine Möglichkeit darstellen, mit einer einzigen Anlage in mehrere Vermögenswerte gleichzeitig zu investieren.
Allerdings sind auch ETFs mit Risiken verbunden.
Sinkt der Wert der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder des abgebildeten Index, kann auch der Wert des ETF fallen.
4. Können Ausländer in die türkische Börse investieren?
Grundsätzlich können ausländische natürliche und juristische Personen in den türkischen Kapitalmarkt investieren.
In der Praxis erfolgt die Anlage normalerweise über eine in der Türkei zugelassene Bank oder Wertpapierfirma.
Für die Eröffnung eines Anlagekontos können – abhängig von der Person und dem jeweiligen Finanzinstitut – unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
Reisepass oder Identitätsnachweis;
Nachweis der Wohnadresse;
Steueridentifikationsnummer bzw. Steuerinformationen;
Bankinformationen;
KYC-Unterlagen („Know Your Customer“);
Nachweise zur Herkunft der Gelder;
bei Unternehmen Handelsregister- und Gesellschaftsunterlagen;
gegebenenfalls Vollmachten und Vertretungsnachweise.
Ausländische Anleger sollten vor einer Geldüberweisung überprüfen, ob die betreffende Institution tatsächlich über die erforderliche Zulassung der Capital Markets Board of Türkiye (SPK) verfügt.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Person oder Plattform, die lediglich Informationen über Investments anbietet, und einem Unternehmen, das tatsächlich gesetzlich dazu berechtigt ist, Wertpapier- oder andere Investmentdienstleistungen zu erbringen.
5. Wo werden die Wertpapiere eines Anlegers verwahrt?
Ein wesentlicher Bestandteil des türkischen Kapitalmarkts ist das elektronische Register- und Verwahrungssystem.
Dematerialisierte Kapitalmarktinstrumente werden über das Central Securities Depository of Türkiye (MKK) elektronisch registriert.
Die Anlagekonten werden über die jeweiligen Wertpapierfirmen oder Banken geführt, während die Eigentumsrechte an den Wertpapieren im zentralen System registriert werden.
Für Anleger ist dies besonders wichtig, weil das Vermögen des Anlegers rechtlich von den eigenen Vermögenswerten des Finanzinstituts unterschieden werden kann.
Anleger sollten deshalb regelmäßig ihre:
MKK-Konten;
Depot- und Kontoauszüge;
Transaktionshistorie;
Kauf- und Verkaufsaufträge;
Geldüberweisungen;
Portfolioauszüge
kontrollieren.
Eine regelmäßige Kontrolle kann dazu beitragen, unbefugte Transaktionen frühzeitig zu erkennen.
6. Können Ausländer türkische Investmentfonds kaufen?
Ausländische Anleger können – abhängig von der Art des Fonds und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – in türkische Investmentfonds investieren.
Allerdings steht nicht jeder Investmentfonds jedem Anleger offen.
Bestimmte Fonds können beispielsweise ausschließlich qualifizierten Anlegern angeboten werden.
Auch für Immobilieninvestmentfonds und Venture-Capital-Fonds gelten besondere gesetzliche und regulatorische Anforderungen.
Vor einer Investition sollte daher insbesondere geprüft werden:
Um welche Art von Fonds handelt es sich?
Welche Anleger sind zum Erwerb berechtigt?
Welche Anlagestrategie verfolgt der Fonds?
Wie funktionieren Kauf und Rückgabe der Fondsanteile?
Wie liquide ist der Fonds?
Welches Risikoniveau besteht?
Wer verwaltet und verwahrt das Fondsvermögen?
Welche Bestimmungen enthält der Fondsprospekt?
Welche steuerlichen Konsequenzen können entstehen?
7. Die wichtigsten Risiken von Investmentfonds
Ein Investmentfonds ist nicht mit einem klassischen Bankguthaben gleichzusetzen.
Der Wert eines Fonds kann sinken, und der Anleger kann – abhängig von der Art der Anlage – einen erheblichen Teil seines Kapitals verlieren.
Marktrisiko
Wenn Aktien, Anleihen oder andere Vermögenswerte im Fondsportfolio an Wert verlieren, kann auch der Wert der Fondsanteile sinken.
Währungsrisiko
Für ausländische Anleger ist das Wechselkursrisiko besonders wichtig.
Ein Anleger mit Euro als Heimatwährung kann beispielsweise in türkischen Lira gerechnet einen Gewinn erzielen und trotzdem in Euro gerechnet einen Verlust erleiden, wenn sich der Wechselkurs entsprechend verändert.
Liquiditätsrisiko
Bestimmte Wertpapiere können möglicherweise nicht jederzeit oder nicht zum erwarteten Preis verkauft werden.
Zinsrisiko
Änderungen des Zinsniveaus können insbesondere den Wert von Anleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beeinflussen.
Unternehmensrisiko
Wenn ein Fonds erhebliche Investitionen in bestimmte Unternehmen tätigt, können wirtschaftliche Schwierigkeiten dieser Unternehmen die Entwicklung des Fonds beeinträchtigen.
Verwaltungsrisiko
Die Entscheidungen der Portfolioverwaltung können die Wertentwicklung des Fonds beeinflussen.
Operatives Risiko
Technische Fehler, Systemausfälle, fehlerhafte Aufträge, Cyberangriffe oder nicht autorisierte Transaktionen können zusätzliche Risiken verursachen.
8. Betrug, Marktmissbrauch und nicht autorisierte Transaktionen
Nicht jeder Verlust an der Börse stellt automatisch eine rechtswidrige Handlung dar.
Wenn beispielsweise der Kurs einer Aktie fällt, bedeutet dies allein noch nicht, dass der Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
Eine andere rechtliche Bewertung kann jedoch erforderlich sein, wenn beispielsweise:
falsche oder irreführende Informationen verbreitet wurden;
Marktpreise manipuliert wurden;
Geschäfte zur künstlichen Beeinflussung eines Börsenkurses durchgeführt wurden;
Anleger bewusst getäuscht wurden;
unerlaubte Investmentdienstleistungen angeboten wurden;
nicht genehmigte Anlageberatung durchgeführt wurde;
gefälschte Investmentplattformen verwendet wurden;
ohne Zustimmung des Anlegers Wertpapiergeschäfte durchgeführt wurden;
Geld oder Wertpapiere ohne Zustimmung des Anlegers übertragen wurden.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Aussagen wie:
„Garantierte Rendite“;
„Risikolose Anlage“;
„Sichere Gewinne“;
„Insiderinformationen“;
„Tägliche garantierte Rendite“;
„Verdoppeln Sie Ihr Kapital innerhalb kurzer Zeit“.
Vor einer Überweisung sollte daher überprüft werden, ob die betreffende Gesellschaft tatsächlich existiert und über die erforderliche Genehmigung verfügt.
9. Aktuelle Entwicklungen bei Investmentfonds
Die Regulierung der türkischen Investmentfonds wird laufend weiterentwickelt.
Zu den regulatorischen Entwicklungen gehören unter anderem Maßnahmen zur Begrenzung bestimmter Risiken, Regelungen für Geschäfte zwischen verbundenen Parteien sowie Anforderungen an Bewertung und Risikomanagement bestimmter Fonds und Fondsvermögenswerte.
Für Anleger bedeutet dies, dass die Beurteilung eines Fonds nicht allein auf seiner bisherigen Rendite beruhen sollte.
Auch folgende Faktoren können relevant sein:
rechtliche Struktur des Fonds;
Portfoliozusammensetzung;
Bewertungsmethode;
Liquidität;
Risikomanagement;
Geschäfte mit verbundenen Parteien;
Rechte und Pflichten der Anleger.
10. Die Rolle der Verwahrstelle
Ein wichtiger Bestandteil des türkischen Investmentfondssystems ist die Verwahrung des Fondsvermögens.
Nach den türkischen Kapitalmarktvorschriften bestehen besondere Anforderungen an die Verwahrung der Vermögenswerte kollektiver Anlageformen.
Die Verwahrstelle übernimmt unter anderem Kontroll- und Überwachungsaufgaben in Bezug auf:
Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen;
Berechnung des Wertes der Fondsanteile;
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben;
bestimmte Transaktionen des Fonds;
Verwahrung und Schutz der Fondsvermögenswerte.
Je nach den Umständen kann eine Verwahrstelle für Schäden haften, die aus der Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten entstehen.
Bei einem Schaden des Anlegers sollte daher nicht automatisch nur die Tätigkeit der Portfolioverwaltung betrachtet werden.
Es kann notwendig sein, die Verantwortlichkeiten von:
Portfolioverwaltungsgesellschaft;
Verwahrstelle;
Wertpapierfirma;
Bank;
sonstigen beteiligten Personen oder Unternehmen
getrennt zu prüfen.
11. Was kann ein Anleger tun, wenn er einen Verlust erlitten hat?
Zunächst sollte festgestellt werden:
Wie ist der Verlust entstanden?
Ein normaler Anlageverlust ist rechtlich von einem Schaden zu unterscheiden, der durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde.
Beispiel 1: Normaler Kursverlust
Ein Anleger kauft Aktien und der Aktienkurs fällt anschließend um 40 %.
Der Kursverlust allein begründet grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch.
Beispiel 2: Nicht autorisierte Transaktion
Eine Wertpapierfirma führt ohne Zustimmung des Anlegers Geschäfte auf dessen Konto durch.
Hier kann eine Haftung wegen nicht autorisierter Transaktionen in Betracht kommen.
Beispiel 3: Geld oder Wertpapiere werden nicht herausgegeben
Eine Investmentgesellschaft erfüllt bestimmte Verpflichtungen gegenüber dem Anleger nicht.
Je nach den Umständen können Verfahren vor dem Investor Compensation Center (YTM) sowie weitere zivilrechtliche oder regulatorische Maßnahmen in Betracht kommen.
Beispiel 4: Betrügerische Investmentplattform
Ein Anleger überweist Geld an eine gefälschte Investmentplattform, weil er davon ausgeht, mit einem lizenzierten Finanzinstitut zu handeln.
In einem solchen Fall kann neben zivilrechtlichen Ansprüchen insbesondere auch ein strafrechtliches Verfahren sowie die Sicherung und Rückverfolgung von Vermögenswerten relevant sein.
12. Was ist das Investor Compensation Center (YTM)?
Das Investor Compensation Center (YTM) ist ein gesetzlich vorgesehenes Anlegerschutzsystem in der Türkei.
Es kann insbesondere dann relevant werden, wenn eine Wertpapierfirma bestimmte Verpflichtungen aus ihren Investmentdienstleistungen nicht erfüllt, beispielsweise bestimmte Verpflichtungen zur Zahlung von Geld oder zur Herausgabe von Kapitalmarktinstrumenten.
Wichtig ist jedoch:
YTM garantiert keine Rendite und ersetzt keine normalen Anlageverluste.
YTM ist keine allgemeine Versicherung gegen Verluste an der Börse oder bei Investmentfonds.
Ein Verlust aufgrund eines fallenden Aktien- oder Fondskurses ist grundsätzlich von der Nichterfüllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen einer Investmentgesellschaft zu unterscheiden.
Die Frage, ob ein konkreter Anspruch unter das YTM-System fällt, muss anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und des konkreten Sachverhalts geprüft werden.
13. YTM-Verfahren und Schadensersatzklage sind unterschiedliche Rechtswege
Die Existenz des YTM-Systems bedeutet nicht, dass einem Anleger keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Je nach Sachverhalt können unter anderem folgende Maßnahmen relevant sein:
Beschwerde bei der betreffenden Investmentgesellschaft;
Antrag bzw. Beschwerde bei der Capital Markets Board of Türkiye (SPK);
Verfahren vor dem YTM;
Strafanzeige;
Schadensersatzklage;
Forderungsklage;
Zwangsvollstreckungsverfahren;
einstweilige Verfügung;
vorläufige Pfändung;
weitere Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten.
Welcher Rechtsweg geeignet ist, hängt von der Ursache des Schadens und den beteiligten Personen und Unternehmen ab.
14. Was passiert, wenn eine Investmentgesellschaft insolvent wird?
Wenn eine Investmentgesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder ein Liquidations- bzw. Insolvenzverfahren eingeleitet wird, muss zunächst die rechtliche Stellung der Vermögenswerte des Anlegers festgestellt werden.
Dabei können insbesondere:
MKK-Aufzeichnungen;
Depot- und Kontoauszüge;
Verwahrungsunterlagen;
Transaktionsaufzeichnungen;
Buchhaltungsunterlagen
von Bedeutung sein.
Das türkische Kapitalmarktrecht enthält Schutzmechanismen für bestimmte Gelder und Kapitalmarktinstrumente, die für Anleger gehalten werden müssen, aber aufgrund der Nichterfüllung von Verpflichtungen der Investmentgesellschaft nicht verfügbar sind.
Bei größeren Vermögenswerten oder komplexen Fällen sollten Anleger möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
15. Kann ein ausländischer Anleger in der Türkei klagen?
Ein ausländischer Anleger kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsstreit vor türkischen Gerichten führen.
Ob die türkischen Gerichte international zuständig sind, kann jedoch nicht allein aufgrund der Tatsache beantwortet werden, dass es sich um eine Investition in der Türkei handelt.
Vor Beginn eines Gerichtsverfahrens sollten insbesondere folgende Fragen geprüft werden:
Wer sind die Parteien?
Wo ist die Investmentgesellschaft ansässig?
Wo wurde der Investmentfonds gegründet?
Welche Verträge wurden abgeschlossen?
Welches Recht gilt für diese Verträge?
Enthalten die Verträge eine Gerichtsstandsvereinbarung?
Wo wurde die Transaktion durchgeführt?
Wohin wurde das Geld überwiesen?
Wo werden die Wertpapiere verwahrt?
Welche Länder können international zuständig sein?
Bei ausländischen Anlegern sind daher internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht häufig zentrale Fragen.
16. Sprach- und Dokumentationsfragen
Bei ausländischen Anlegern können Sprach- und Dokumentationsfragen eine besondere Bedeutung haben.
Anleger sollten insbesondere folgende Unterlagen aufbewahren:
Anlageverträge;
Kontoeröffnungsunterlagen;
Fondsprospekte;
Fondsunterlagen;
Kauf- und Verkaufsaufträge;
Bankbelege;
MKK-Auszüge;
Depot- und Kontoauszüge;
E-Mails;
WhatsApp- oder Telegram-Nachrichten;
Anlageempfehlungen;
Werbeanzeigen;
Präsentationen und sonstige Informationsmaterialien.
Wenn ein Anleger seine Investitionsentscheidung aufgrund von Informationen getroffen hat, die ihm beispielsweise auf Deutsch, Englisch, Russisch oder einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt wurden, kann der genaue Inhalt dieser Kommunikation für einen späteren Rechtsstreit relevant sein.
Bei der Verwendung ausländischer Dokumente in türkischen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren können je nach Dokument unter anderem Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen oder Apostillen erforderlich sein.
17. Gefälschte Investmentplattformen – ein besonderes Risiko
Ausländische Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn eine Online-Plattform behauptet, in der Türkei Investmentdienstleistungen anzubieten.
Betrügerische Plattformen können die Namen, Logos oder Internetseiten tatsächlich existierender Banken oder Investmentgesellschaften nachahmen.
Die Kontaktaufnahme kann beispielsweise über:
soziale Medien;
WhatsApp;
Telegram;
E-Mail;
Telefon;
Online-Werbung
erfolgen.
Häufig werden dabei Aussagen wie:
„Garantierte Rendite“;
„Professionelle Vermögensverwaltung“;
„Staatlich geschützt“;
„Kein Risiko“;
„Exklusive Investmentmöglichkeit“
verwendet.
Vor einer Überweisung sollte die Identität und Zulassung des Unternehmens unabhängig überprüft werden.
Wenn bereits Geld an eine betrügerische Plattform überwiesen wurde, sollte der Fall nicht automatisch als gewöhnlicher Anlageverlust behandelt werden.
Je nach Sachverhalt können unter anderem folgende Maßnahmen in Betracht kommen:
Strafanzeige;
unverzügliche Benachrichtigung der Bank;
Sicherung von Bank- und Zahlungsdaten;
einstweilige Verfügungen;
vorläufige Pfändungen;
Rückverfolgung der Geldtransfers;
Identifizierung der Zahlungsempfänger;
Sicherung von Vermögenswerten;
zivilrechtliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche.
Gerade bei Anlagebetrug kann schnelles Handeln entscheidend sein, da sich überwiesene Gelder möglicherweise noch auf identifizierbaren Bankkonten befinden.
18. Wie wird ein Anlegerschaden rechtlich untersucht?
Wenn sich ein Anleger an einen Rechtsanwalt wendet, sollte zunächst die genaue Ursache des Schadens ermittelt werden.
Schritt 1: Prüfung der Transaktionshistorie
MKK-Daten, Kontoauszüge und Transaktionshistorien werden geprüft.
Schritt 2: Prüfung nicht autorisierter Transaktionen
Es wird untersucht, ob die tatsächlich durchgeführten Transaktionen vom Anleger genehmigt wurden.
Hier können insbesondere Auftragsprotokolle, elektronische Aufzeichnungen und Kommunikationsdaten relevant sein.
Schritt 3: Prüfung der Verträge
Anlageverträge, Rahmenverträge, Fondsunterlagen und sonstige Vertragsdokumente werden geprüft.
Schritt 4: Prüfung der Zulassung
Es sollte festgestellt werden, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügte und welche Dienstleistungen es tatsächlich anbieten durfte.
Schritt 5: Bestimmung der rechtlichen Ursache des Schadens
Der Schaden kann beispielsweise entstanden sein durch:
normale Marktbewegungen;
nicht autorisierte Transaktionen;
Vertragsverletzung;
falsche oder irreführende Informationen;
unerlaubte Investmentdienstleistungen;
Betrug;
Nichtauszahlung oder Nichtherausgabe von Vermögenswerten;
andere Rechtsverletzungen.
Diese Einordnung ist entscheidend für die Auswahl des richtigen Rechtswegs.
19. Warum sind Beweise bei Investmentstreitigkeiten so wichtig?
Bei einem Kapitalmarktstreit reicht die bloße Aussage:
„Ich habe mein Geld verloren.“
in der Regel nicht aus, um die rechtliche Verantwortlichkeit einer anderen Person oder eines Unternehmens festzustellen.
Wenn ein Anleger beispielsweise erklärt:
„Mir wurde gesagt, dass diese Aktie garantiert steigen wird.“
muss möglicherweise geklärt werden:
Wer diese Aussage gemacht hat;
wann sie gemacht wurde;
was genau gesagt wurde;
ob die Aussage schriftlich oder mündlich erfolgte;
ob es sich um eine Anlageberatung handelte;
ob die betreffende Person zur Anlageberatung berechtigt war;
ob die Aussage tatsächlich die Anlageentscheidung beeinflusst hat.
Deshalb sollten Anleger relevante Unterlagen und Kommunikationsverläufe nicht löschen.
Besonders wichtig können sein:
WhatsApp-Nachrichten;
Telegram-Nachrichten;
E-Mails;
Bankbelege;
Kontoauszüge;
MKK-Auszüge;
Orderbestätigungen;
Screenshots;
Werbeanzeigen;
rechtmäßig erlangte Kommunikationsaufzeichnungen.
20. Rechtliche Unterstützung für ausländische Anleger
Investmentstreitigkeiten ausländischer Anleger können mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig betreffen.
Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Bereiche relevant sein:
Kapitalmarktrecht;
Bankrecht;
Vertragsrecht;
türkisches Schuldrecht;
Gesellschaftsrecht;
Strafrecht;
Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht;
Internationales Privatrecht.
Ausländische Anleger können außerdem Unterstützung benötigen bei:
der Prüfung türkischer Verträge;
Übersetzung von Dokumenten;
notariellen Verfahren;
Vollmachten;
Apostille-Verfahren;
Kommunikation mit Banken und Investmentgesellschaften;
Kommunikation mit Aufsichtsbehörden;
Gerichtsverfahren;
Zwangsvollstreckungsverfahren.
21. Zehn wichtige Punkte für Anleger in der Türkei
Vor einer Investition in türkische Aktien oder Investmentfonds sollten Anleger insbesondere folgende Punkte beachten:
1. Prüfen Sie die Zulassung des Unternehmens.
Stellen Sie sicher, dass die betreffende Institution tatsächlich berechtigt ist, die angebotene Investmentdienstleistung zu erbringen.
2. Verstehen Sie das Finanzinstrument.
Aktien, Investmentfonds, ETFs, Anleihen und Derivate haben unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Eigenschaften.
3. Lesen Sie die Fondsunterlagen.
Prüfen Sie Anlagestrategie, Risiken, Gebühren und Rückgabebedingungen.
4. Betrachten Sie historische Renditen nicht als Garantie.
Eine gute Wertentwicklung in der Vergangenheit garantiert keine zukünftigen Gewinne.
5. Seien Sie vorsichtig bei garantierten Renditen.
Ungewöhnlich hohe oder garantierte Gewinne sollten als Warnsignal betrachtet werden.
6. Prüfen Sie den Empfänger der Überweisung.
Überweisen Sie Geld nicht allein aufgrund einer Internetseite oder der Aussage einer Person.
7. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre MKK-Daten.
So können nicht autorisierte Transaktionen möglicherweise frühzeitig erkannt werden.
8. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf.
Kontoauszüge, Orderbestätigungen, Bankbelege und Kommunikationsverläufe können später entscheidend sein.
9. Reagieren Sie schnell bei verdächtigen Transaktionen.
Informieren Sie die betreffende Bank oder Investmentgesellschaft unverzüglich und lassen Sie gegebenenfalls die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
10. Ziehen Sie bei größeren Investitionen rechtliche und steuerliche Beratung in Betracht.
Dies kann insbesondere für ausländische Anleger mit größeren Vermögenswerten oder komplexen Investments sinnvoll sein.
22. Fazit
Der türkische Kapitalmarkt bietet sowohl türkischen als auch ausländischen Anlegern verschiedene Investitionsmöglichkeiten.
Ausländische Anleger können – vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen – in Aktien der Borsa İstanbul, Investmentfonds, ETFs und andere Kapitalmarktinstrumente investieren.
Eine Investition in den türkischen Kapitalmarkt bedeutet jedoch nicht, dass das eingesetzte Kapital oder eine bestimmte Rendite garantiert wird.
Für die rechtliche Beurteilung eines Schadens ist es entscheidend, zwischen:
einem normalen Anlageverlust aufgrund von Marktbewegungen
und
einem Schaden aufgrund einer rechtswidrigen Transaktion, einer nicht autorisierten Nutzung des Anlagekontos, eines Betrugs, einer Vertragsverletzung oder der Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten durch eine Investmentgesellschaft
zu unterscheiden.
Diese unterschiedlichen Sachverhalte können zu völlig unterschiedlichen rechtlichen Ansprüchen und Verfahren führen.
Für ausländische Anleger können zusätzlich Fragen des internationalen Gerichtsstands, des anwendbaren Rechts, vertraglicher Gerichtsstandsvereinbarungen, der Beweissicherung, der Übersetzung und der Vollstreckung von Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sein.
Wenn ein Anleger einen Verlust erlitten hat, sollte daher zunächst geklärt werden, wie der Verlust entstanden ist und welche Person oder Institution möglicherweise rechtlich dafür verantwortlich ist.
Rechtliche Unterstützung für ausländische Anleger
Özocak & Altun Law Firm unterstützt ausländische Privatpersonen und Unternehmen bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Investitionen in der Türkei.
Unsere Unterstützung kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
Streitigkeiten mit Investmentgesellschaften;
Anlegeransprüche;
Schadensersatzforderungen;
Vertragsstreitigkeiten;
rechtliche Prüfung von Investmentunterlagen;
Strafanzeigen bei mutmaßlichem Anlagebetrug;
Sicherung von Vermögenswerten;
Forderungsmanagement;
Zwangsvollstreckungsverfahren;
rechtliche Unterstützung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Wenn Sie in der Türkei investiert haben und einen finanziellen Verlust oder eine verdächtige Transaktion festgestellt haben, sollten Sie insbesondere MKK-Auszüge, Kontoauszüge, Bankbelege, Transaktionsdaten und sämtliche Kommunikation mit der Investmentgesellschaft oder dem Vermittler sichern.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann insbesondere bei Verdacht auf nicht autorisierte Transaktionen oder Anlagebetrug von großer Bedeutung sein.
Häufig gestellte Fragen
Können Ausländer Aktien in der Türkei kaufen?
Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können grundsätzlich in den türkischen Kapitalmarkt investieren, sofern die geltenden Voraussetzungen für Kontoeröffnung, Identifizierung und regulatorische Anforderungen erfüllt sind.
Können Ausländer türkische Investmentfonds kaufen?
Ja, sofern der jeweilige Fonds für den betreffenden Anleger zugänglich ist und die gesetzlichen und fondsbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Fonds können ausschließlich qualifizierten Anlegern offenstehen.
Kann ein ausländischer Anleger einen Börsenverlust vom türkischen Staat zurückfordern?
Ein Verlust, der ausschließlich durch einen Rückgang des Marktwertes einer Aktie oder eines Fondsanteils entstanden ist, wird grundsätzlich nicht vom türkischen Staat ersetzt.
Was kann ich tun, wenn eine Investmentgesellschaft mein Geld nicht zurückzahlt?
Abhängig vom Sachverhalt können unter anderem Beschwerden bei der zuständigen Institution, Verfahren vor dem YTM, zivilrechtliche Klagen, Zwangsvollstreckungsverfahren, einstweilige Maßnahmen oder strafrechtliche Schritte in Betracht kommen.
Deckt YTM alle Investmentverluste ab?
Nein. YTM ist keine allgemeine Versicherung gegen Anlageverluste. Insbesondere normale Verluste aufgrund von Marktpreisbewegungen fallen grundsätzlich nicht unter eine solche Entschädigung.
Kann ein ausländischer Anleger in der Türkei klagen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ob ein Verfahren in der Türkei geführt werden kann, hängt unter anderem von den Parteien, den Verträgen, dem anwendbaren Recht, möglichen Gerichtsstandsvereinbarungen und den Umständen der Transaktion ab.
Was soll ich tun, wenn ich über eine Investmentplattform betrogen wurde?
Sichern Sie sämtliche Beweise, informieren Sie unverzüglich Ihre Bank bzw. das betreffende Finanzinstitut und lassen Sie prüfen, welche strafrechtlichen, zivilrechtlichen und vermögenssichernden Maßnahmen möglich sind.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
Insbesondere Anlageverträge, MKK-Auszüge, Konto- und Depotunterlagen, Transaktionsnachweise, Bankbelege, E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Nachrichten, Anlageempfehlungen, Werbeanzeigen und sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit der Investition.
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