Können Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ein Fahrzeug kaufen?

Können Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ein Fahrzeug kaufen?

7/4/20252 min lesen

Mit dem zunehmenden Interesse ausländischer Staatsangehöriger an der Türkei ergeben sich häufig Fragen zu den rechtlichen Möglichkeiten eines Fahrzeugerwerbs. Eine dieser Fragen lautet: Dürfen Ausländer ohne türkische Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ein Fahrzeug kaufen und auf ihren Namen registrieren lassen?

1. Ist ein Fahrzeugkauf ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

Nach türkischem Recht ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis keine zwingende Voraussetzung für den Kauf eines Fahrzeugs durch ausländische Personen. Allerdings müssen Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung bestimmte zusätzliche administrative Schritte befolgen, um ein Fahrzeug auf ihren Namen registrieren zu lassen.

Insbesondere besteht für Ausländer ohne Aufenthaltsstatus die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu kaufen und es mit einem sogenannten „Gastkennzeichen“ („Misafir Plakası“) registrieren zu lassen. Diese speziellen Kennzeichen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die im Eigentum von Personen ohne türkischen Wohnsitz stehen.

2. Erforderliche Unterlagen und Schritte

Folgende Schritte sind notwendig, damit ein ausländischer Käufer ohne Aufenthaltstitel ein Fahrzeug in der Türkei erwerben und anmelden kann:

a. Steuernummer beantragen (Vergi Numarası)

Zunächst muss beim zuständigen Finanzamt (Vergi Dairesi) eine türkische Steuernummer beantragt werden. Hierfür reicht in der Regel die Vorlage des Reisepasses aus.

b. Manuelle Eintragung einer E-Benachrichtigungsadresse (e-Tebligat)

Für die Fahrzeugzulassung ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Eigentümer eine elektronische Benachrichtigungsadresse (e-Tebligat) registriert. Da für Personen ohne Aufenthaltstitel keine automatische Adresse erstellt wird, muss der Antrag manuell durch eine schriftliche Erklärung beim Finanzamt gestellt werden.

Diese Adresse wird später für offizielle Mitteilungen wie z. B. Bußgeldbescheide oder Steuerinformationen genutzt.

c. Kaufabwicklung beim Notar

Der Kaufvertrag muss bei einem türkischen Notar abgeschlossen werden. Der Käufer muss persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen: Reisepass, Steuernummer, e-Tebligat-Nachweis. Nach Abschluss des Kaufvertrags wird das Fahrzeug auf den Namen des Käufers registriert.

d. Anmeldung des Fahrzeugs und Gastkennzeichen

Mit der notariellen Verkaufsurkunde kann anschließend die Fahrzeuganmeldung bei der zuständigen Verkehrsbehörde (Trafik Tescil Şubesi) erfolgen. Dort wird das Gastkennzeichen (z. B. MA oder MZ) ausgestellt.

3. Wichtige Hinweise

  • Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs kann durch zollrechtliche Vorschriften oder vorübergehende Importregeln begrenzt sein.

  • Der Fahrzeugeigentümer ist verpflichtet, Versicherungsbeiträge zu zahlen und die Kfz-Steuern fristgerecht zu entrichten.

  • Die Aktualität der e-Tebligat-Adresse ist entscheidend, da bei fehlender Erreichbarkeit wichtige amtliche Schreiben nicht zugestellt werden können.

4. Warum rechtliche Unterstützung sinnvoll ist

Fehlerhafte Angaben oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung der Zulassung führen. Die Unterstützung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei gewährleistet einen reibungslosen Ablauf im Einklang mit den türkischen Verkehrs-, Steuer- und Zollvorschriften.

Die Kanzlei Özocak & Altun begleitet ausländische Staatsangehörige umfassend beim Fahrzeugkauf in der Türkei – von der Beantragung der Steuernummer über die e-Tebligat-Anmeldung bis hin zur Zulassung des Fahrzeugs mit Gastkennzeichen. Kontaktieren Sie unser Team, um rechtlich abgesichert und effizient ein Fahrzeug in der Türkei zu erwerben.