Räumungsverpflichtung im Türkischen Mietrecht

Räumungsverpflichtung im Türkischen Mietrecht: Ein rechtlicher Leitfaden für Vermieter und Mieter

5/28/20252 min lesen

Einleitung

Mietverträge regeln das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter und legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden oder sich die Rückgabe der Immobilie zu sichern, fordern Vermieter oft ein schriftliches Dokument namens Räumungsverpflichtung (auf Türkisch: Tahliye Taahhütnamesi) vom Mieter.

In diesem Artikel erklären wir die rechtliche Bedeutung der Räumungsverpflichtung nach türkischem Recht, unter welchen Bedingungen sie gültig oder ungültig ist, ihre Vor- und Nachteile für beide Parteien und wie die Kanzlei Özocak & Altun in diesem Bereich rechtliche Unterstützung bietet.

Was ist eine Räumungsverpflichtung?

Eine Räumungsverpflichtung ist eine schriftliche Erklärung des Mieters, in der er sich verpflichtet, die gemietete Immobilie zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu räumen. Sie ist im Artikel 352 des türkischen Obligationenrechts geregelt.

Wenn der Mieter die Immobilie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verlässt, kann der Vermieter bei Gericht eine räumungsrechtliche Maßnahme im vereinfachten Verfahren (außergerichtliche Räumung) beantragen.

Gültigkeitsvoraussetzungen

Damit eine Räumungsverpflichtung rechtlich gültig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie muss schriftlich erfolgen.

  2. Sie muss persönlich vom Mieter unterschrieben werden, entweder direkt oder über einen Notar.

  3. Sie muss nach Abschluss des Mietvertrags datiert sein.

    Eine am selben Tag wie der Mietvertrag unterzeichnete Erklärung ist ungültig.

  4. Das Räumungsdatum muss klar und eindeutig angegeben sein.

Vor- und Nachteile

Für Vermieter

Vorteile:

  • Rechtliche Sicherheit über den Zeitpunkt der Rückgabe der Immobilie.

  • Schnelles und kostengünstiges Räumungsverfahren.

  • Möglichkeit der Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher, falls der Mieter sich weigert.

Nachteile:

  • Risiko der Ungültigkeit bei Formfehlern.

  • Mieter kann Einwände erheben (z. B. fehlender freier Wille oder Drohung).

Für Mieter

Vorteile:

  • Bietet Planungssicherheit bei rechtzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses.

  • Vermeidung eines Gerichtsverfahrens bei einvernehmlicher Umsetzung.

Nachteile:

  • Mieter ist rechtlich verpflichtet, die Immobilie zum angegebenen Datum zu verlassen.

  • Selbst ohne Vertragsverletzung kann eine Räumung eingeleitet werden, wenn die Verpflichtung gültig ist.

Wann ist sie ungültig?

Eine Räumungsverpflichtung ist ungültig, wenn:

  • Sie am selben Tag wie der Mietvertrag unterzeichnet wurde.

  • Sie nicht freiwillig vom Mieter unterzeichnet wurde.

  • Das Räumungsdatum fehlt oder unklar ist.

  • Eine andere Person als der Mieter unterschrieben hat.

  • Sie unter Vorbehalt oder bedingt ausgestellt wurde (z. B. „wenn das Haus verkauft wird, werde ich ausziehen“).

Unterstützung durch die Kanzlei Özocak & Altun

Die Kanzlei Özocak & Altun bietet sowohl Vermietern als auch Mietern qualifizierte rechtliche Unterstützung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:

  • Erstellung rechtlich gültiger Räumungsverpflichtungen,

  • Prüfung der Rechtswirksamkeit bestehender Dokumente,

  • Einleitung und Durchführung außergerichtlicher Räumungsverfahren,

  • Vertretung von Mietern gegen unrechtmäßige Räumungsversuche,

  • Rechtliche Begleitung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Kanzlei mit Sitz in Alanya bietet Mandanten in der ganzen Türkei schnelle, zuverlässige und lösungsorientierte Rechtsberatung und Prozessvertretung.

Fazit

Wenn korrekt erstellt, ist eine Räumungsverpflichtung ein effektives Instrument zur Streitvermeidung. Bei Formfehlern oder missbräuchlicher Anwendung kann sie jedoch zu schwerwiegenden rechtlichen Problemen führen. Daher ist es sowohl für Vermieter als auch für Mieter unerlässlich, vor der Unterzeichnung oder Verwendung eines solchen Dokuments qualifizierte rechtliche Beratung einzuholen.

Für rechtliche Unterstützung bei Mietverträgen und Räumungsverfahren steht Ihnen die Kanzlei Özocak & Altun gerne zur Verfügung.