Rechte von Gläubigern bei einem Konkordatsverfahren
Rechte von Gläubigern bei einem Konkordatsverfahren und die rechtliche Unterstützung durch die Özocak & Altun Anwaltskanzlei
5/27/20252 min lesen


In der heutigen wirtschaftlichen Lage geraten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten und sind nicht mehr in der Lage, ihre Schulden zu begleichen. In solchen Fällen greifen viele Firmen in der Türkei zum rechtlichen Instrument des Konkordats. Doch was bedeutet das für Gläubiger? Welche Rechte haben sie, und wie können sie ihre Forderungen sichern?
Was ist ein Konkordat?
Ein Konkordat ist ein rechtliches Sanierungsverfahren, das es einem zahlungsunfähigen oder zahlungsgefährdeten Unternehmen ermöglicht, unter gerichtlicher Aufsicht mit seinen Gläubigern eine Einigung über die Rückzahlung der Schulden zu erzielen. Während des Konkordats genießt das Unternehmen Gläubigerschutz und erhält die Chance auf eine wirtschaftliche Erholung.
Auswirkungen des Konkordats auf Gläubiger
Das Verfahren kann für Gläubiger mit Unsicherheiten und Einschränkungen verbunden sein. Das türkische Recht räumt ihnen jedoch verschiedene Schutzrechte ein:
1. Stillstand der Vollstreckungsverfahren (Art. 294 IİK):
Mit der Anordnung des vorläufigen Zahlungsaufschubs werden alle laufenden Vollstreckungsverfahren gestoppt, und neue dürfen nicht eingeleitet werden.
2. Forderungsanmeldung:
Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist beim vom Gericht bestellten Kommissar anmelden. Eine unterlassene Anmeldung kann zum Ausschluss vom Rückzahlungsplan führen.
3. Klassifizierung der Forderungen:
Der Kommissar nimmt eine Einteilung der Forderungen vor – etwa in besicherte (z. B. durch Pfandrechte) und unbesicherte Forderungen –, was die Zahlungsreihenfolge beeinflusst.
4. Teilnahme an der Gläubigerversammlung:
Gläubiger haben das Recht, über den vorgeschlagenen Sanierungsplan abzustimmen. Der Plan wird nur gültig, wenn bestimmte Mehrheiten erreicht werden.
5. Widerspruchsrecht:
Gegen den Konkordatsvorschlag, unrichtige Finanzangaben oder Verfahrensfehler können Gläubiger rechtlich vorgehen. Hierbei ist rechtliche Fachkenntnis besonders wichtig.
Leistungen der Özocak & Altun Anwaltskanzlei
Das Konkordatsverfahren ist äußerst komplex und erfordert genaue rechtliche Schritte. Die Özocak & Altun Anwaltskanzlei unterstützt Gläubiger in allen Phasen des Verfahrens umfassend:
✅ Forderungsanmeldung und Dokumentation:
Wir sorgen dafür, dass Ihre Forderungen fristgerecht und vollständig korrekt beim Kommissar eingereicht werden.
✅ Prüfung der Unterlagen und rechtliche Einwände:
Unsere Juristen analysieren die Finanzberichte und den Sanierungsplan des Schuldners und erheben gegebenenfalls Widerspruch.
✅ Vertretung in der Gläubigerversammlung:
Wir vertreten unsere Mandanten in der Gläubigerversammlung und machen deren Stimmrecht geltend.
✅ Schutz besicherter Forderungen:
Für Gläubiger mit Pfandrechten setzen wir alle rechtlichen Mittel ein, um deren Ansprüche abzusichern.
✅ Durchsetzung der Forderungen nach dem Verfahren:
Nach Abschluss des Konkordatsverfahrens setzen wir Ihre verbleibenden Forderungen auf dem Rechtsweg durch.
Fazit
Ein Konkordatsverfahren kann für Gläubiger existenzielle Risiken bedeuten. Der Beistand durch erfahrene Rechtsanwälte ist entscheidend, um Verluste zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren. Die Özocak & Altun Anwaltskanzlei bietet Ihnen strategische, lösungsorientierte und engagierte Unterstützung im gesamten Verfahren.
Wenn Sie als Gläubiger von einem Konkordatsverfahren betroffen sind und Ihre Rechte sichern möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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