RÜCKTRITT VOM IMMOBILIENKAUF UND RÜCKERSTATTUNG DER ZAHLUNG
Der rechtliche Weg bei Grundstückskäufen mit privatrechtlichen Verträgen
6/16/20252 min lesen


Einleitung
In der Türkei darf ein Immobilienkauf nur durch einen offiziellen Kaufvertrag beim Grundbuchamt rechtsgültig erfolgen. Dennoch schließen viele Personen – insbesondere ausländische Käufer – privatrechtliche (formlose) Kaufverträge ab, oft in der Annahme, dass dies zum Eigentumserwerb genügt. Dies führt nicht selten zu rechtlichen Problemen.
Solche Verträge, selbst wenn sie notariell beglaubigt sind, vermitteln kein Eigentum. Sie können lediglich als Beweismittel für Zahlungsflüsse oder Kaufabsichten dienen. Wenn der Verkäufer den Eigentumsübergang verweigert, bleibt dem Käufer häufig nur der Rücktritt vom Kaufvertrag und die Rückforderung des Kaufpreises auf rechtlichem Wege.
Der rechtliche Ablauf
1. Prüfung der Unterlagen und Beweissammlung
Zunächst werden alle relevanten Unterlagen wie der Kaufvertrag, Zahlungsnachweise, Nachrichten (z. B. WhatsApp, E-Mail) und Zeugenaussagen gesammelt und geprüft.
2. Notarielle Abmahnung (İhtarname)
Dem Verkäufer wird über einen Notar eine offizielle Abmahnung zugestellt. Darin wird entweder die Eigentumsübertragung oder die Rückzahlung des Kaufbetrags gefordert.
3. Klage vor Gericht
Erfolgt keine Reaktion, kann beim Zivilgericht erster Instanz (Asliye Hukuk Mahkemesi) Klage erhoben werden – in der Regel gestützt auf ungerechtfertigte Bereicherung oder Vertragsbruch. Bei Betrugsverdacht kann zusätzlich eine Strafanzeige erstattet werden.
4. Einstweilige Verfügung
Um eine Zwischenveräußerung der Immobilie zu verhindern, kann das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen.
5. Rückzahlung mit Zinsen
Das Gericht kann dem Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Zinsen ab Zahlungsdatum auferlegen.
Unsere Leistungen als Özocak & Altun Rechtsanwaltskanzlei
Als erfahrene Kanzlei in Mahmutlar (Alanya) bietet Özocak & Altun umfassende Unterstützung für Mandanten, die beim Immobilienkauf durch private Verträge benachteiligt wurden:
✅ Kostenlose Vertragsprüfung: Wir bewerten Ihre Unterlagen und geben erste rechtliche Einschätzungen.
✅ Mehrsprachige Betreuung: Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Russisch.
✅ Schnelle notarielle Abmahnung: Wir erstellen und versenden İhtarname innerhalb eines Werktages.
✅ Prozessführung und Vollstreckung: Wir übernehmen Zivilklagen und Zwangsvollstreckungen bei Zahlungsrückforderungen.
✅ Strafrechtliche Schritte: Bei Betrugsverdacht leiten wir Strafanzeigen ein und vertreten Sie vor der Staatsanwaltschaft.
✅ Einvernehmliche Lösungen: Wir vermitteln bei Vergleichsverhandlungen, falls eine außergerichtliche Einigung möglich ist.
Fazit
Ein privatschriftlicher Immobilienkaufvertrag bietet keine rechtssichere Grundlage für den Eigentumserwerb. Wer dennoch Geld gezahlt hat, kann dieses unter Umständen gerichtlich zurückfordern. Die Özocak & Altun Rechtsanwaltskanzlei steht sowohl inländischen als auch ausländischen Mandanten mit fachkundiger, zügiger und mehrsprachiger Unterstützung zur Seite, um rechtmäßige Ansprüche durchzusetzen und Vermögensverluste zu verhindern.
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