Was ist ein Insolvenzvergleich (Konkordat)? – Der Restrukturierungsprozess mit der Kanzlei Özocak & Altun

12/5/20252 min lesen

Wirtschaftliche Schwankungen und finanzielle Schwierigkeiten können selbst die stärksten Unternehmen in eine Krise führen. Eine der wichtigsten rechtlichen Schutzmaßnahmen, die vor dem endgültigen Eintritt der Insolvenz genutzt werden kann, ist das Konkordatverfahren.

Ein Konkordat ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das es einem zahlungsunfähigen Unternehmen ermöglicht, mit seinen Gläubigern einen realistischen und durchsetzbaren Zahlungsplan zu vereinbaren, während der Geschäftsbetrieb weitergeführt wird. Dabei werden sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Gläubiger geschützt.

Welche Vorteile bietet ein Konkordatantrag?

Sobald ein Unternehmen einen Konkordatantrag stellt:

Werden sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen gestoppt
✔ Pfändungen und Beschlagnahmen werden verhindert
✔ Bankliche Sperrmaßnahmen werden begrenzt
✔ Vertragsbeziehungen werden gesichert
✔ Das Unternehmen erhält eine vorläufige Stundung (Moratorium)

Dieser Rechtsschutz verschafft dem Unternehmen Zeit, um Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Die wichtigsten Akteure im Verfahren: Konkordatkommissare

Das Verfahren wird von unabhängigen, gerichtlich bestellten Konkordatkommissaren überwacht. Diese:

  • Überwachen die finanzielle Lage und betrieblichen Abläufe

  • Wahren die Interessen der Gläubiger

  • Beurteilen die Durchführbarkeit des Sanierungsplans

  • Berichten regelmäßig dem Gericht

Diese Aufgabe erfordert hohe Fachkompetenz, Erfahrung und Neutralität.

Die Expertise der Kanzlei Özocak & Altun

In der Kanzlei Özocak & Altun verfügen
Rechtsanwältin Reyhan Özocak Gümüş und Rechtsanwältin Melisa Altun über die Qualifikation als Konkordatkommissarinnen.

Wir bieten professionelle Unterstützung in den Bereichen:

  • Vorbereitung und Einreichung von Konkordatanträgen

  • Entwicklung tragfähiger und wirtschaftlicher Sanierungs- und Zahlungspläne

  • Koordination des gesamten Prozesses mit Gericht und Gläubigern

  • Überwachung des Unternehmens während der Sanierung

Unser Ziel ist es, den Restrukturierungsprozess rechtssicher und nachhaltig zu gestalten.

Ablauf des Konkordatverfahrens

1️⃣ Voranalyse
Finanzielle Situation, Liquidität und Sanierungspotenzial werden eingehend geprüft.

2️⃣ Erstellung des Sanierungs- und Zahlungsplans
Ein realistischer und interessengerechter Plan mit detaillierten Finanzunterlagen wird erarbeitet.

3️⃣ Antragstellung beim Gericht & vorläufiges Moratorium
Mit der Annahme des Antrags beginnt der rechtliche Schutz – Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt.

4️⃣ Überwachung und Umsetzung
Der Geschäftsbetrieb wird unter Aufsicht des Kommissars transparent fortgeführt.

5️⃣ Gläubigerabstimmung & endgültiges Moratorium
Nach Annahme des Plans setzt das Unternehmen seine Tätigkeit vollständig restrukturiert fort.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

➤ Muss ein Unternehmen insolvent sein, um ein Konkordat zu beantragen?
Nein. Das Konkordat dient dazu, die Insolvenz zu verhindern, bevor die wirtschaftliche Lage nicht mehr umkehrbar ist.

➤ Werden die Schulden vollständig erlassen?
Nein. Die Schulden werden neu strukturiert, nicht gelöscht – sie werden einem gerichtlichen Zahlungsplan unterstellt.

➤ Wie lange dauert das Verfahren?
Die vorläufige Stundung beträgt 3 Monate und kann auf bis zu 6 Monate verlängert werden.
Die endgültige Stundung dauert 1 Jahr, mit der Möglichkeit zweier 6-Monats-Verlängerungen.
Die Gesamtdauer hängt vom Einzelfall ab.

➤ Muss das Unternehmen den Betrieb einstellen?
Nein. Das Ziel besteht darin, dass das Unternehmen weiterhin tätig bleibt und sich wirtschaftlich erholt.

➤ Müssen alle Gläubiger zustimmen?
Nein. Wenn die gesetzlich erforderliche Mehrheit erreicht wird, gilt der Plan für alle Gläubiger verbindlich.

➤ Welche Rolle hat der Konkordatkommissar?
Er überwacht das Unternehmen, berichtet an das Gericht und sorgt für Transparenz und Gläubigerschutz.

➤ Kann jedes Unternehmen ein Konkordat beantragen?
Nicht unbedingt. Es muss durch Gutachten belegt werden, dass eine reale Sanierungschance besteht.